Platzordnung

An alle Mitglieder und Gäste,

nachstehend einige Verhaltensweisen für den Spielbetrieb, deren Einhaltung von allen Tennisfreunden erwartet wird:

  • Tennisbekleidung ist bei uns eine Selbstverständlichkeit, der Tennisplatz wird nur mit Tennisschuhen betreten.

  • Der Platz muß spielfähig und freigegeben sein. Die Tennisplatzdecke ist erdfeucht zu halten und in der Regel vor dem Spiel (bei Trockenheit auch während des Spiels) immer ausreichend zu bewässern.

  • Nach dem Spiel wird der Platz mit dem Brett geglättet und anschließend mit dem Netz abgezogen. Dabei ist zu beachten, dass neben der seitlichen Feldbegrenzung bis zu einer Netzbreite und hinter den Grundlinien bis zum Zaun der jeweiligen Platzhälfte abgezogen wird. Danach sind die Linien zu säubern. Benutzte Geräte sind wieder ordnungsgemäß aufzuhängen. Das Schließen der Wasserhähne ist zu kontrollieren.

  • Die Spielzeit beträgt einschließlich Platzpflege 60 Minuten. Sofern nachfolgende Spieler warten, sind die Plätze freizugeben.

  • Bei Turnieren, Verbandsspielen u. ä. sind die Plätze grundsätzlich von 8:30-14:30 Uhr (bei Vormittagsspielen) und von 14:00-19:00 Uhr (bei Nachmittagsspielen) für andere Spiele gesperrt (Aushang beachten).

  • Kraftfahrzeuge werden zweckgemäß auf der Parkfläche im Tennisgelände abgestellt. Bitte nicht den Eingang verstellen!

  • Das Radfahren auf dem Gelände ist nicht gestattet. Fahrräder sind nur am dafür vorgesehenen Platz im Eingangsbereich abzustellen.

  • Bei der Nutzung des Clubhauses ist auf Sauberkeit zu achten. (z. B. sind die Küche und die Duschen nach der Nutzung zu säubern!)

  • Platz und Clubhaus sind beim Verlassen abzuschließen. Die Fenster und Türen müssen geschlossen sein, die Beleuchtung ist auszuschalten.

  • Für liegen gebliebene Gegenstände übernimmt der Verein keine Haftung.

  • Entstandene Schäden auf Plätzen bzw. der Anlage müssen unverzüglich einem Vorstandmitglied oder direkt dem Platzwart gemeldet werden. (s. Adressen und Telefon Vorstand)

  • Jeder sollte den Platz verlassen, wie er erwartet ihn vorzufinden.

Bei Verstößen behält sich der Verein disziplinarische Maßnahmen nach Satzung vor.

Michendorf, 26. Mai 2010